Tragwerksplanung

Nach Art. 13 BayBO gilt: "Jede bauliche Anlage muss im Ganzen, in Ihren Teilen und für sich alleine standsicher sein."
Detailbild zur statischen Berechnung
Neben dieser grundsätzlichen Forderung ist die statische Berechnung die unersetzliche Basis für eine solide und wirtschaftliche Bauweise.

Wir erstellen nicht nur die statische Berechnung, sondern liefern bei Bedarf selbstverständlich auch die komplette Tragwerksplanung für:

Detailbild zur Tragwerksplanung
  • Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser
  • Stahlbauten
  • Massivbauten
  • Holzbauten
  • Um- und Anbauten
  • denkmalgeschützte Objekte
  • Sanierungsobjekte
  • fliegende Bauten
  • Glasfassaden
  • Metallbauarbeiten